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2103 Langenzersdorf
Niederösterreich
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Ing.mas Werner KLING, Baumeister
Inhaber
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Liegenschaftseigentümer oder Eigentümergemeinschaften haben im besonderen Ausmaß dafür Sorge zu tragen, dass von ihrem Eigentum keine Gefahr für die Sicherheit von Personen oder deren Eigentum ausgeht.
In diesem Kontext kommt den seitens der Rechtsprechungentwickelten „Verkehrssicherungspflichten“ oder der „Bauwerkehaftung“ gem. § 1319 ABGB eine zentrale Bedeutung zu. Die regelmäßige fachmännische Kontrolle des Hauses auf Schäden und Gefahrenquellen kann Gefährdungsbereiche von Bauteilen oder Ausstattungen aufzeigen und dazu beitragen, Haftungen zu minimieren oder zu vermeiden.
Prüf-, Kontroll- und Überwachungspflichten wurden schon bisher als selbstverständliche und typische Handlungspflichten eines Gebäudeeigentümers bzw. des bestellten Hausverwalters angesehen.
Die ÖNORM B 1300 „Objektsicherheitsprüfungen für Wohngebäude – Regelmäßige Prüfroutinen im Rahmen von Sichtkontrollen und zerstörungsfreien Begutachtungen“, die im November 2012 veröffentlicht wurde, bietet erstmalig für Eigentümer von Wohngebäuden bzw. deren Verwaltungen einen praxisorientierten und strukturierten Leitfaden zur ordnungsgemäßen Erfüllung dieser mannigfaltigen Prüfpflichten.
Ich kann Ihnen daher die Erstellung einer auf Ihr Gebäude maßgeschneiderte Checkliste erstellen. Des Weiteren kann eine Erstbegehung inkl. einem eigenständigen Mängelprotokoll mit Einteilung der Prioritäten bzw. der Fristen durchgeführt werden.